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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
zur Nutzung von PRIMETIME:
Stand 07/08
I.
Geltungsbereich der Bedingungen
1. Die folgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) regeln
die Beziehungen zwischen der b2c.tv
GmbH & Co. KG, Jakob - Schüle -
Straße 12, 73655 Plüderhausen (im Folgenden „b2c.tv“),
die Anbieterin der PRIMETIME-Vermittlungsplattform ist,
den Anbietern (im Folgenden
„Experten“ oder „Anbieter“) der auf
der PRIMETIME-Vermittlungsplattform
erhältlichen interaktiven
wissenschaftlichen
Beratungsleistungen und Produkte (im
Folgenden „PRIMETIME-Angebot“) sowie
den Nutzern des PRIMETIME-Angebotes
(im Folgenden „Nutzer“).
2. b2c.tv bietet die
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
ausschließlich auf der Grundlage
dieser AGB an. Die Nutzer können
jederzeit die geltenden AGB von
b2c.tv auf der Internetseite
www.primetime.tv abrufen. Die Nutzer
erklären sich konkludent mit Nutzung
des PRIMETIME-Angebotes mit der
Geltung dieser AGB einverstanden.
Der Verwendung etwaiger AGB des
Nutzers wird hiermit widersprochen.
II.
Vertragsgegenstand/Zustandekommen
des Vertrages
1. b2c.tv hat unter dem Namen „PRIMETIME“
eine
Teleshopping-Vermittlungsplattform
eingerichtet. Die
PRIMETIME-Vermittlungsplattform wird
im Fernsehen auf ASTRA digital (Transponder
92, Frequenz: 12.246,00 MHz,
vertikal) täglich von 00.00 bis
24.00 Uhr ausgestrahlt und ist auch
über das Internet unter
www.primetime.tv abrufbar.
2. Den Nutzern werden auf der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
interaktive wissenschaftliche
Beratungsleistungen und Horoskope
anhand anerkannter Regeln der
Astrologie, des Kartenlegens oder
der allgemeinen Gesundheits- und
Lebensberatung für alle Bereiche und
Probleme des menschlichen Lebens
angeboten. Bei den Experten handelt
es sich um kompetente, geprüfte und
erfahrene Astrologen, Kartenleger,
Psychologen oder allgemeine
Lebensberater. Die Nutzer können
Beratungsleistungen und Horoskope
per Telefon und per SMS erhalten.
Außerdem werden den Nutzern auf der
im Fernsehen zu empfangenen
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
Produkte von verschiedenen Anbietern
zum Kauf angeboten.
3. b2c.tv übernimmt ausschließlich
die Vermittlung der Kontakte
zwischen den Erbringern der
interaktiven
Beratungsleistungen/Verkäufern der
Produkte und den Nutzern des
PRIMETIME-Angebotes in technischer
Hinsicht. Die Nutzer erhalten keinen
Anspruch auf Nutzung der
Vermittlungsplattform. Ein
Auskunftsverhältnis wird lediglich
zwischen den Experten und den
Nutzern begründet. Ebenso kommt ein
Kaufvertrag über die auf dem Sender
PRIMETIME angebotenen Produkte
ausschließlich zwischen den
Verkäufern dieser Produkte und den
Nutzern, die die Produkte bestellen,
zustande.
4. Sämtliche von diesen AGB erfasste
Vertragsverhältnisse kommen
konkludent durch die
entgeltpflichtige Nutzung der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform bzw.
durch Bestätigung der Bestellung der
auf der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
angebotenen Produkte zustande.
III. Leistungen von b2c.tv
1. b2c.tv stellt mit PRIMETIME eine
Teleshopping-Vermittlungsplattform
zur Verfügung, über die die Nutzer
kostenpflichtige interaktive
wissenschaftliche
Beratungsleistungen und Horoskope
per Telefon und per SMS durch
ausgebildete Experten insbesondere
im Bereich der allgemeinen Lebens-
und Gesundheitsberatung, der
Astrologie sowie des Kartenlegens
erhalten können. Einen Anspruch auf
Vermittlung einer Beratungsleistung
hat der Nutzer jedoch nicht.
2. Die Nutzer haben die Wahl
zwischen kostenpflichtigen
Rufnummern,durch deren Anwahl sie
vor Verbindung mit einem Experten
mit einer Hotline verbunden werden,
auf der ihnen die zur Verfügung
stehenden Experten zunächst
vorgestellt werden;
durch deren Anwahl sie über das
Service-Center von b2c.tv mit einem
von ihnen gewünschten Experten
verbunden werden.
Nach Wahl einer im Fernsehen
eingeblendeten Rufnummer haben die
Nutzer auch die Möglichkeit, in die
Fernseh-Live-Sendung auf PRIMETIME
durchgestellt zu werden und mit
einem Fernsehmoderator ein
Vorstellungsgespräch zu führen. Eine
Fernseh-Live-Beratung findet jedoch
nicht statt. Das anschließend
geführte Beratungsgespräch mit einem
vom Nutzer gewünschten Experten wird
nicht im Fernsehen ausgestrahlt. Die
Verbindung mit einem
Fernsehmoderator zum Führen des
Vorstellungsgesprächs wird nur dann
hergestellt, wenn eine entsprechende
Leitung frei ist. Ein Anspruch auf
Verbindung mit einem
Fernsehmoderator nach Wahl einer
Rufnummer für das Durchstellen in
die Live-Fernsehsendung besteht
nicht. Durch die Wahl der für das
Durchstellen in die
Live-Fernsehsendung zur Verfügung
gestellten Rufnummern erklären sich
die Nutzer mit der Ausstrahlung
ihrer etwaig stattfindenden
Vorstellungsgespräche mit einem
Fernsehmoderator im Fernsehen
einverstanden. Einen Anspruch auf
Ausstrahlung ihrer
Vorstellungsgespräche im Fernsehen
haben die Nutzer jedoch nicht.
4. Anrufer aus Deutschland rufen für
den Erhalt von Beratungsleistungen
die Auskunftsnummer 11840 an und
werden nach Nennung eines auf dem
Fernsehbildschirm eingeblendeten
Kennwortes mit dem Service-Center
von b2c.tv verbunden, der die
Anrufer anschließend zu den
gewünschten Experten durchstellt.
Anrufer aus Österreich und der
Schweiz rufen die auf dem
Fernsehbildschirm eingeblendeten
0900er-Rufnummern an und werden
direkt mit dem Call-Center von
b2c.tv verbunden, der die Anrufer zu
den von ihnen gewünschten Experten
durchstellt.
5. Für den Fall, dass bei der Wahl
von auf der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
angebotenen Rufnummern
zwischenzeitlich alle zur Verfügung
stehenden Telefonverbindungen mit
Experten belegt sind, werden die
Nutzer, je nach Rufnummer, entweder
mit einer Hotline oder mit dem
Service-Center von b2c.tv verbunden.
Haben die Nutzer eine Rufnummer zur
vorherigen Verbindung mit einer
Hotline gewählt, müssen die Nutzer
bei Belegung sämtlicher Verbindungen
von Experten auf die Erbringung der
von ihnen gewünschten Dienste
warten. Haben die Nutzer eine
Rufnummer zur Verbindung mit einem
von Ihnen gewünschten Experten
gewählt und ist die Telefonleitung
dieses Experten belegt, so werden
sie mit dem Service-Center von
b2c.tv verbunden und auf Wunsch in
ein Warte-Listing aufgenommen.
Während des Wartens auf den von
ihnen gewünschten Experten haben die
Nutzer die Möglichkeit, sich von
einem oder mehreren Experten beraten
zu lassen, ohne ihren Rang im
Warte-Listing zu verlieren. Sobald
die Leitung des von ihnen
ursprünglich gewünschten Experten
frei wird, können die Nutzer auf
Wunsch mit diesem verbunden werden.
Die Nutzer werden vor Verbindung mit
der Hotline oder dem
b2c.tv-Service-Center durch
Tonbandansage über die
Entgeltpflichtigkeit ihrer
Verbindung und die Höhe des
geschuldeten Entgeltes aufgeklärt.
Die Telefonverbindung ist auch
während der Wartezeit auf eine
Verbindung mit einem Experten
entgeltpflichtig. Ein Anspruch auf
sofortige Verbindung mit einem
Experten oder einem Mitarbeiter von
b2c.tv nach Wahl der angebotenen
Rufnummern besteht nicht.
6. Alle vermittelten
Beratungsgespräche werden streng
vertraulich behandelt. b2c.tv
akzeptiert nur solche Experten auf
der PRIMETIME-Vermittlungsplattform,
die sich zur vertraulichen
Behandlung sämtlicher von ihnen
geführten Beratungsgespräche
verpflichtet haben. Verstoßen
Experten gegen diese Pflicht zur
Vertraulichkeit, können Nutzer
hieraus keine Ansprüche gegen b2c.tv
geltend machen, sondern müssen sich
an den betreffenden Experten als
ihren Vertragspartner wenden.
7. b2c.tv vermittelt über die im
Fernsehen zu empfangene
PRIMETIME-Vermittlungsplattform auch
das Angebot von Produkten, die die
Nutzer nach telefonischer Bestellung
von den Anbietern dieser Produkte
käuflich erwerben können. Die
Anbieter stellen ihre Produkte auf
PRIMETIME vor. Nach Wahl von auf dem
Bildschirm eingeblendeten
Telefonnummern werden Nutzer mit
einem Callcenter verbunden, das die
Bestellungen der Nutzer aufnimmt.
Die bestellten Produkte werden im
Falle ihrer Verfügbarkeit den
Nutzern kostenpflichtig auf dem
Postwege zugesandt. Die Nutzer
erhalten eine Rechnung, die sie
entsprechend der darin vorgesehenen
Zahlungsregelung zu begleichen
haben.
8. Die Nutzer erhalten tagesaktuell
Informationen über das auf der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform zu
findende Angebot und die für die
jeweilige Nutzung zu wählenden
Rufnummern im Internet unter
www.primetime.tv. Dasselbe gilt für
die dabei anfallenden
Minutenentgelte und Kaufpreise.
Informationen über Rufnummern
Minutenentgelte und Kaufpreise
erhalten die Nutzer zudem auf dem
Sender PRIMETIME. Die
Minutenentgelte für die
Inanspruchnahme von telefonischen
Beratungen werden den Nutzern
darüber hinaus vor Beginn der
Entgeltpflichtigkeit per Tonband
angesagt. Eine Ansage erfolgt auch
vor Änderung der anfallenden
Entgelte.
9. b2c.tv stellt das
Vermittlungsangebot im Rahmen der
bestehenden technischen und
betrieblichen Möglichkeiten zur
Verfügung. Durch Wartung und
Weiterentwicklung der technischen
Einrichtungen kann die Abrufbarkeit
der PRIMETIME-Vermittlungsplattform
vorübergehend eingeschränkt sein.
Ansprüche können die Nutzer hieraus
nicht ableiten.
10. Die Nutzer können die
entgeltpflichtige Telefonverbindung
während eines
Beratungsgespräches/sonstigen
Dienstes oder während des Wartens
auf eine Verbindung mit dem von ihm
gewünschten Experten jederzeit durch
Auflegen trennen. Die
Entgeltpflichtigkeit endet ab dem
Zeitpunkt der Trennung der
Verbindung.
11. Dienstanbieter, bei denen 0190er
oder
0900er-Mehrwertdiensterufnummern
eingerichtet sind, sind nach dem
Gesetz dazu verpflichtet, alle
Telefonverbindungen zu 0190er oder
0900er-Mehrwertdiensterufnummern,
die zeitabhängig abgerechnet werden,
nach einer Stunde automatisch zu
trennen. Befindet sich der Nutzer in
einer entgeltpflichtigen
Warteposition und hält der Nutzer
trotz Entgeltpflichtigkeit die
Telefonverbindung dennoch eine
Stunde lang aufrecht, ohne dass er
wegen der genannten Zwangstrennung
der Verbindung den von ihm
gewünschten Dienst konsumieren kann,
so hat der Nutzer dennoch das durch
die Verbindung entstandene Entgelt
zu zahlen. Ansprüche gegen b2c.tv
kann der Nutzer aus der
Zwangstrennung nicht ableiten.
12. b2c.tv wird, falls dies zur
Vertragsdurchführung, Abrechnung
oder zur Geltendmachung von
Ansprüchen erforderlich ist, den
Nutzern/berechtigten Dritten auf
Anfrage die vollständigen Namen der
Vertragspartner der Nutzer
(Experten/Anbieter von Produkten)
mitteilen.
IV. Widerrufsrecht/Kündigung
1. Hat der Nutzer ein auf PRIMETIME
angebotenes Produkt telefonisch
bestellt, kann er seine Bestellung
innerhalb von zwei Wochen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z.B.
Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die
Frist beginnt frühestens mit Erhalt
der Widerrufsbelehrung. Im Falle der
Bestellung von Waren beginnt die
Frist nicht vor dem vollständigen
Eingang der Ware beim Nutzer. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Der Widerruf ist zu
richten an die unter Ziffer I. 1.
dieser AGB angegebenen Anschrift
oder die E-Mail-Adresse info@primetime.tv
von b2c.tv.
2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs
sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
herauszugeben. Kann der Kunde die
empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, muss er dem Anbieter
des gekauften Produktes, vertreten
durch b2c.tv, insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies
nicht, wenn die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren
Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre –
zurückzuführen ist. Im Übrigen kann
der Kunde die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem er die Sache nicht
wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt
und alles unterlässt, was deren Wert
beeinträchtigt.
Paketversandpflichtige Sachen sind
auf Kosten und Gefahr des Anbieters,
vertreten durch b2c.tv,
zurückzusenden. Nicht
paketversandpflichtige Sachen werden
beim Nutzer abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von
Zahlungen muss der Nutzer innerhalb
von 30 Tagen
nach Absendung seiner
Widerrufserklärung erfüllen. Der
Nutzer bestätigt mit Bezahlung der
Rechnung innerhalb der darin
vorgegebenen Zeit, dass er die
Widerrufsbelehrung gelesen hat.
3. Im Falle der Nutzung von
Beratungs- Auskunfts- oder
Informationsleistungen per Telefon
oder per SMS steht dem Nutzer nach
Erbringung bzw. Konsumierung der
bestellten Leistungen kein
Widerrufsrecht zu.
4. b2c.tv, die Experten/Anbieter
sowie die Nutzer können,
vorbehaltlich etwaiger
anderslautender
Vertragsbestimmungen,
Vertragsverhältnisse, die eine
dauerhafte Vertragsbeziehung
begründen und nicht ohnehin durch
Unterlassen der Nutzer einer
weiteren Inanspruchnahme von
Beratungs- oder sonstigen Leistungen
gegenstandslos werden, jederzeit
ohne Angabe von Gründen kündigen.
Eine Kündigung hat schriftlich per
Brief oder in Textform per Telefax
oder E-Mail zu erfolgen und wird mit
Zugang beim Kündigungsempfänger
wirksam.
V.
Regeln für Nutzer
Die nachfolgenden Regeln erheben
keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
1. Es ist nur volljährigen,
natürlichen Personen erlaubt, die
PRIMETIME-Vermittlungsplattform zu
nutzen.
2. Ist für die Nutzung der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform eine
Registrierung durch die Nutzer
erforderlich, sind die Nutzer
verpflichtet, alle abgefragten Daten
vollständig und wahrheitsgemäß
anzugeben.
3. Die Nutzer haben die durch die
Inanspruchnahme von
Beratungsleistungen oder den Kauf
von Produkten fälligen Entgelte und
Kaufpreise zu zahlen.
4. Die Nutzer haben auch für die
Entgelte und Kaufpreise aufzukommen,
die durch Mitbenutzer oder unbefugte
Nutzer verursacht wurden, soweit sie
die Mitbenutzung oder unbefugte
Nutzung zu vertreten haben. Die
Nutzer tragen die Beweislast dafür,
dass sie die Mitbenutzung oder
unbefugte Nutzung durch Dritte nicht
zu vertreten haben.
5. Die Nutzer sind verpflichtet, bei
der Nutzung des PRIMETIME-Angebotes
nicht gegen die guten Sitten zu
verstoßen. Außerdem dürfen sie
b2c.tv, den Experten, den Anbietern
der zu verkaufenden Produkte sowie
Dritten durch die Nutzung des
PRIMETIME-Angebotes oder durch den
unbefugten Zugriff auf die
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
keinen Schaden zufügen.
6. Den Nutzern ist es untersagt,
über die
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
Werbung für andere Mehrwertdienste
oder andere Experten/Anbieter von
Produkten zu machen. Den Nutzern ist
es außerdem untersagt, andere Nutzer
der PRIMETIME-Vermittlungsplattform,
die dort tätigen Experten oder
Mitarbeiter von b2c.tv abzuwerben
oder dieses zu versuchen.
VI. Regeln für Experten
1. Jede Person, die sich auf der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform als
Experte/Anbieter bewirbt, ist
verpflichtet, die von ihnen
abgefragten Daten und Angaben über
Auswahlkriterien vollständig und
wahrheitsgetreu anzugeben.
2. Auf der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
tätige Experten/Anbieter sind
verpflichtet, Beratungen, Auskünfte
und Informationen nach bestem Wissen
und Gewissen zu leisten. Sie sind
außerdem dazu verpflichtet, keine
Beratungen, Auskünfte und
Informationen mit
jugendgefährdenden,
rechtsextremistischen,
beleidigenden, pornographischen,
gewaltverherrlichenden, sittlich
anstößigen, Rechte Dritter oder auf
sonstige Weise das geltende Recht
verletzenden Inhalten zu tätigen.
3. Die Experten/Anbieter sind von
b2c.tv angewiesen, Beratungen,
Auskünfte und Informationen, die für
ihre Verlässlichkeit besonderen
Sachverstand und eine besondere
Ausbildung erfordern (also
insbesondere im medizinischen,
psychologischen, psychiatrischen,
rechtlichen oder wirtschaftlichen
Bereich), nur unter vorherigem
Hinweis der fehlenden
Verbindlichkeit ihrer Beratungen,
Auskünfte und Informationen zu
tätigen.
4. Aus der Verletzung dieser Regeln
durch die Experten/Anbieter können
die Nutzer keine Ansprüche gegen
b2c.tv ableiten. Ansprüche der
Nutzer bestehen ausschließlich
gegenüber ihren jeweiligen
Vertragspartnern, also gegenüber den
Experten/Anbietern.
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VII. Haftung
1. b2c.tv übernimmt
keine Haftung für
die Richtigkeit der
von den Nutzern des
PRIMETIME-Angebotes
in Anspruch
genommenen
Beratungsleistungen,
Auskünften oder
Informationen der
Experten.
2. Für die Inhalte
der von den Experten
erbrachten
Beratungs-
Auskunfts- oder
Informationsleistungen
per Telefon oder per
SMS haften allein
die Experten. Die
auf der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
vermittelten Inhalte
sind für b2c.tv
fremde Inhalte. Die
Verantwortlichkeit
von b2c.tv nach dem
Mediendienste-Staatsvertrag
(MDStV), dem
Teledienstegesetz (TDG)
oder sonstigen
einschlägigen
gesetzlichen
Bestimmungen bleibt
hiervon unberührt.
3. Die Befolgung von
Ratschlägen oder die
sonstige Verwendung
sämtlicher von den
Experten stammenden
Ratschläge,
Auskünfte oder
Informationen liegt
zudem ausschließlich
im
Verantwortungsbereich
des Nutzers. b2c.tv
haftet somit nicht
für Schäden, die
durch die Befolgung
oder sonstige
Verwendung von
Ratschlägen,
Auskünften oder
Informationen der
Experten verursacht
werden.
4. b2c.tv haftet
lediglich für
vorhersehbare
Schäden, die bei der
Nutzung der von
b2c.tv
bereitgestellten
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
typischerweise
entstehen können, im
Rahmen der
gesetzlichen
Bestimmungen. Eine
Haftung für durch
leichte und einfache
Fahrlässigkeit von
b2c.tv, ihren
gesetzlichen
Vertretern,
Mitarbeitern oder
Erfüllungsgehilfen
verursachte Schäden
ist ausgeschlossen,
soweit es sich nicht
um Schäden aus der
Verletzung des
Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit
handelt. Für
Schadensfälle, für
welche die Haftung
nicht ausgeschlossen
wurde und die reine
Vermögensschäden
sind, ist die
Haftung von b2c.tv
je Nutzer und
schadensverursachenden
Ereignis auf den
Betrag von EUR
12.500,-- und für
die Gesamtheit der
Geschädigten auf den
Betrag von EUR
10.000.000,--
beschränkt.
5. Für Mängel an
Produkten, die über
die
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
verkauft werden,
haftet nicht b2c.tv,
sondern der
jeweilige Anbieter
der Produkte nach
den allgemeinen
gesetzlichen
Bestimmungen
und/oder nach
etwaigen, für dieses
Vertragsverhältnis
geltenden, AGB der
Anbieter.
6. Die Nutzer nutzen
die
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
auf eigene
Verantwortung und
eigenes Risiko.
b2c.tv übernimmt
keine Haftung für
Datenverluste oder
für Computerschäden,
die bei der Nutzung
der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
auftreten, soweit
diese nicht von
b2c.tv, ihren
Mitarbeitern oder
Erfüllungsgehilfen
in grob fahrlässiger
oder vorsätzlicher
Weise verursacht
wurden.
7. Die Nutzer haften
für die
missbräuchliche
Nutzung der auf der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
angebotenen Dienste,
für Verstöße gegen
diese AGB sowie für
die Verletzung ihrer
darüber hinaus
bestehenden
vertraglichen
Pflichten aus den
Verträgen mit
b2c.tv, den Experten
oder den Anbietern
der Produkte nach
den einschlägigen
gesetzlichen
Bestimmungen.
8. Die Nutzer haften
für die unbefugte
Nutzung ihres
Telefonanschlusses
durch Dritte, die
die auf der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
angebotenen
kostenpflichtigen
Leistungen in
Anspruch nehmen,
wenn die Nutzer
diese unbefugte
Nutzung zu vertreten
haben.
VIII. Abrechnung der
Nutzung/Fälligkeit/Verzug
1. Die
Beratungsleistungen
sowie der Kauf von
Produkten sind
kostenpflichtig. Die
jeweiligen Entgelte
und Kaufpreise
werden auf dem
Fernsehbildschirm
eingeblendet
und/oder sind auf
der Internetseite
www.primetime.tv
abrufbar und werden
bei der
telefonischen
Nutzung vor Beginn
der
Entgeltpflichtigkeit
durch Tonbandansage
angesagt. Alle
angezeigten und
mitgeteilten
Entgelte und
Kaufpreise verstehen
sich inklusive der
gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
2. Im Falle einer
telefonischen
Beratung erfolgt die
Abrechnung über die
Telefonrechnung der
Nutzer. Die Höhe des
vom Nutzer zu
zahlenden Entgelts
richtet sich nach
Dauer der
Telefonverbindung
mit einem Experten.
Die auf dem
Bildschirm
eingeblendeten
Entgelte verstehen
sich als
Minutenpreise. Die
Abrechnung erfolgt
im 60-Sekunden-Takt.
Das Entgelt für die
Beratung wird
unmittelbar nach
Beendigung des
Telefonats fällig.
Es wird von dem
jeweils zuständigen
Telefonnetzbetreiber
inkassoführend
eingezogen und an
b2c.tv, die auch
Anbieterin der den
Nutzern zur
Verfügung gestellten
Rufnummern ist,
weitergeleitet.
b2c.tv leitet das
erhaltene Entgelt
unter Einbehalt
einer mit den
Experten
vereinbarten Gebühr
für die Nutzung der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
und die zur
Verfügung gestellten
technischen
Einrichtungen an die
Experten weiter.
3. Bei Kauf der auf
der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
angebotenen Produkte
geht den Nutzern
nach telefonischer
Bestellung eines
Produktes die
Rechnung zeitgleich
mit Lieferung der
Produkte zu. Die
Fälligkeit der
Zahlung des
Kaufpreises richtet
sich nach den in der
Rechnung enthaltenen
Zahlungsbestimmungen
der Anbieter.
4. Der Zeitpunkt,
wann sich die Nutzer
mit den von ihnen
geschuldeten
Entgeltzahlungen in
Verzug befinden, und
die Rechtsfolgen des
Verzugseintritts
richten sich nach
den allgemeinen
gesetzlichen
Bestimmungen.
IX. Nutzungsrechte
1. Die Nutzer von
Rufnummern, nach
deren Wahl die
Nutzer mit einem
Fernsehmoderator
verbunden werden und
mit ihm ein
Fernseh-Vorstellungsgespräch
führen, räumen
b2c.tv das Recht
ein, sämtliche ihrer
Fernseh-Vorstellungsgespräche
(einschließlich das
dazugehörige
Bildmaterial), die
dazu gedacht sind,
von Dritten
mitgehört zu werden,
aufzuzeichnen und
insbesondere zur
sofortigen oder
späteren
Ausstrahlung im
Fernsehen zu
speichern, zu nutzen
und zu verwerten.
2. Die Nutzer von
Rufnummern, nach
deren Wahl sie mit
einem
Fernsehmoderator
verbunden werden und
mit ihm ein
Live-Vorstellungsgespräch
führen, erklären
sich mit Wahl dieser
Rufnummern mit der
Aufzeichnung ihres
Fernseh-Vorstellungsgesprächs
sowie mit der
Einräumung der
ausschließlichen
Nutzungs- und
Verwertungsrechte an
diesen
Aufzeichnungen
(Gespräche
einschließlich dem
dazugehörigen
Bildmaterial)
gegenüber b2c.tv
einverstanden.
X. Datenschutz
1. b2c.tv beachtet
bei der Erhebung,
Verarbeitung,
Nutzung und
Übermittlung von
personenbezogenen
Daten der Nutzer die
einschlägigen
gesetzlichen
Bestimmungen zum
Datenschutz,
insbesondere
derjenigen des
Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG), des
Telekommunikationsgesetzes
(TKG), der
Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen-Datenschutzverordnung
(TDSV) und des
Mediendienste-Staatsvertrages
(MDStV).
2. Personenbezogene
Daten der Nutzer
werden von b2c.tv
nur erhoben,
verarbeitet, genutzt
oder an Dritte
übermittelt, sofern
dies für die
Vertragsdurchführung
und/oder Abrechnung
erforderlich ist und
es die einschlägigen
Rechtsvorschriften
anordnen oder
erlauben oder der
Nutzer vorher
eingewilligt hat.
3. b2c.tv wird in
Anerkennung der
einschlägigen
Datenschutzbestimmungen
seine technischen
Einrichtungen
entsprechend
gestalten und die
Experten sowie seine
eigenen Mitarbeiter
und
Erfüllungsgehilfen
entsprechend
verpflichten.
4. Der Nutzer wird
vor Erhebung seiner
Daten über Art,
Umfang, Ort und
Zweck der Erhebung,
Verarbeitung und
Nutzung (im
Folgenden
„Verwendung“) der
für die
Vertragsdurchführung
und/oder Abrechnung
erforderlichen
personenbezogenen
Daten unterrichtet.
Durch je nach Art
der Nutzung
stattfindende
Bestätigung seiner
personenbezogenen
Daten willigt der
Nutzer konkludent in
die ihm bekannte
Verwendung der Daten
ein. Der Nutzer kann
seine Einwilligung
zur Verwendung der
von ihm angegebenen
Daten jederzeit mit
sofortiger Wirkung
schriftlich (per
Brief) oder in
Textform (per Fax
oder E-Mail)
widerrufen. In
diesem Fall steht
b2c.tv ein
außerordentliches
Kündigungsrecht zu.
5. Soweit nach Art
einer
Service-Rufnummer
oder über das
Internet
Verbindungs- und
Bewegungsdaten
automatisch
gespeichert werden,
werden diese
grundsätzlich nach
Beendigung der
Verbindung gelöscht,
es sei denn eine
weitere Speicherung
ist zu
Abrechnungszwecken
oder aufgrund
geltenden Rechts
angezeigt oder die
Nutzer haben vorher
ihre Einwilligung
zur Speicherung
erteilt.
Abrechnungsdaten
werden gelöscht,
sobald sie für
Zwecke der
Abrechnung nicht
mehr erforderlich
sind.
XI. Geltendes Recht
Für diese AGB sowie
für sämtliche von
ihnen erfassten
vertraglichen und
außervertraglichen
Beziehungen gilt
deutsches Recht,
jedoch – soweit
zulässig - mit
Ausnahme seines
Internationalen
Privatrechts und des
UN-Kaufrechts.
XII.
Erfüllungsort/Gerichtsstand
Gerichtsstand für im
Zusammenhang mit der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
stehende
Rechtsstreitigkeiten
ist Ort des Sitzes
der b2c.tv GmbH &
Co. KG. Diese
Bestimmung gilt nur
gegenüber
Kaufleuten.
XIII.
Schlussbestimmungen
1. Die auf der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
angebotenen Dienste
und Produkte
unterliegen dem
Verhaltenskodex des
„Vereins zur
Freiwilligen
Selbstkontrolle
Telefonmehrwertdienste
e.V.“, dessen
Bestimmungen sich
b2c.tv und die
Experten auf der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
unterworfen haben.
Die Nutzer
verpflichten sich
konkludent durch
Nutzung der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform,
die an Sie
gerichteten
Bestimmungen des
Verhaltenskodex
einzuhalten.
2. b2c.tv hat das
Recht, Dritte mit
der Erbringung ihrer
Leistungen zu
beauftragen.
3. b2c.tv ist
jederzeit
berechtigt, einzelne
oder sämtliche
Inhalte/Angebote
und/oder Kategorien
der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
zu ändern,
umzugestalten,
umzubenennen,
zeitweilig oder
dauerhaft zu sperren
oder zu löschen.
4. Änderungen dieser
AGB werden Nutzern
oder
Experten/Anbietern
von Produkten, die
in einer ständigen
Vertragsbeziehung zu
b2c.tv stehen und
bei b2c.tv
registriert sind,
vorher per E-Mail
mitgeteilt. Wird den
neuen AGB nicht
innerhalb von 14
Tagen
(Widerspruchsfrist)
nach Mitteilung
widersprochen oder
wird nach Ablauf
dieser
Widerspruchsfrist
die
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
weiterhin genutzt,
so gelten die
geänderten AGB als
angenommen. Auf
diese Rechtsfolge
wird b2c.tv in der
Mitteilungs-Mail
nochmals gesondert
hinweisen. Im Falle
des Widerspruchs
endet das
Vertragsverhältnis
mit dem
Widersprechenden zum
Zeitpunkt des
Inkrafttretens der
geänderten AGB.
5. b2c.tv behält
sich das Recht vor,
Nutzern, Experten
und Anbietern bei
vertragswidrigem
oder
gesetzesverletzendem
Verhalten die
Nutzung der
PRIMETIME-Vermittlungsplattform
zu verweigern.
6. Für den Fall,
dass eine oder
mehrere Bestimmungen
dieser AGB unwirksam
sein sollten, bleibt
die Gültigkeit des
Vertrages nebst der
hier vorliegenden
AGB im Übrigen
unberührt. An die
Stelle der
unwirksamen
Bestimmung tritt
eine Bestimmung, die
im Rahmen der
rechtlichen
Möglichkeiten der
beabsichtigten
Regelung am nächsten
kommt. |
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